Hofgut Serrig

Arbeit für Behinderte in Serrig
Auf dem 1969 gegründeten Hofgut Serrig leben und arbeiten 160 Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Gemäß des Leitspruches "Aus Verantwortung für Mensch und Umwelt" zielt die Arbeit des Hofguts Serrig darauf ab, Menschen mit Behinderung individuell zu fördern, ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und Arbeitsprozesse möglichst nachhaltig zu gestalten. Als berufliche Rehabilitations-Einrichtung wird darauf geachtet, Mitarbeiter so zu qualifizieren, dass je nach individuellem Fähigkeitsprofil auch ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden kann.

Hofgut Serrig 
Als berufliche Reha-Einrichtung arbeitet das Hofgut Serrig darauf hin, die betreuten Mitarbeiter zu qualifizieren, so dass je nach Grad der Behinderung auch ein Wechsel auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht wird. Der Unternehmenszweck ist Rehabilitation, Qualifizierung, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Die Arbeit des Teams im Hofgut Serrigzielt darauf ab, Mitarbeiter individuell zu fördern, ihnen die optimale Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und die Arbeitsprozesse möglichst nachhaltig zu gestalten.

Hoher Qualitätsstandard auf dem Hofgut Serrig
Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit ortsansässigen sowie überregionalen Industriebetrieben und wegen des hohen Qualitätsstandards der Produkte und Dienstleistungen hat das Hofgut Serrig einen hohen Bekanntheitsgrad erlangt. Dies trägt mit dazu bei, die Akzeptanz behinderter Menschen in der Gesellschaft zu erhöhen und ihre Integration zu fördern. Zur Erreichung der hohen Ziele ist eine wirtschaftliche und nachhaltige Basis unabdingbar. Die Steigerung der Kundenzufriedenheit und des Arbeitsergebnisses sind dabei wichtige Prozesse. Deshalb unterhält das Hofgut Serrig ein Qualitätsmanagementsystem, welches in den wichtigsten Produktionsbereichen zertifiziert ist.

Überregionale Wirtschaft
Mit dem Hofgut Serrig als Partner erwartet Sie ein weiterer Vorteil: Sie sparen mit der Ausgleichsabgabe. Denn 50% der auf die Arbeitsleistung der Werkstätten entfallenden Rechnungsbeträge können Sie auf eine zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen verpflichtet sind, 5% ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen haben. Ist dies nicht möglich, so ist eine Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zu entrichten.

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Kontaktdaten

Adresse:Hauptstrasse 1
54455 Serrig

E-Mail-Adresse:hofgut@lebenshilfe-werke.de

Telefon:06581 91450

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